Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Gerüstbau Henze, Inh. Serghei Furdui, Stendal

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Gerüstbauleistungen, insbesondere den Auf- und Abbau von Gerüsten sowie die Vermietung von Gerüsten, zwischen Gerüstbau Henze (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebot & Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Umfang und Art der Leistung ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Grundlage ist die vereinbarte Gerüstart, -fläche und Standzeit.

(2) Das Gerüst wird nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften (u. a. DIN EN 12811, TRBS) errichtet.

§ 4 Preise & Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) In den Grundpreisen ist – sofern nicht abweichend vereinbart – eine Grundstandzeit enthalten. Jede darüber hinausgehende Standzeit wird gemäß Angebot gesondert berechnet.

(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von [14] Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

§ 5 Standzeit & Verlängerung

(1) Die vereinbarte Standzeit beginnt mit der Fertigstellung des Gerüstaufbaus.

(2) Wird das Gerüst über die vereinbarte Standzeit hinaus genutzt, verlängert sich der Vertrag entsprechend; die zusätzliche Standzeit wird nach den vereinbarten Sätzen berechnet. Der Auftraggeber hat das Ende der Nutzung rechtzeitig anzuzeigen.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt einen tragfähigen, geräumten und frei zugänglichen Aufstell- und Standbereich sowie erforderliche Zufahrten unentgeltlich zur Verfügung.

(2) Erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. Sondernutzung öffentlicher Flächen, Absperrungen, Gehweg- oder Straßennutzung) sind vom Auftraggeber einzuholen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(3) Der Auftraggeber weist auf verdeckt liegende Leitungen, Kabel und sonstige Hindernisse im Bereich der Gerüststellung hin.

§ 7 Nutzung des Gerüsts

(1) Das Gerüst bleibt Eigentum des Auftragnehmers (bei Vermietung) und darf ohne dessen Zustimmung nicht verändert, umgebaut, versetzt oder erweitert werden.

(2) Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße und bestimmungsgemäße Nutzung sowie für die tägliche Sicht-/Funktionsprüfung während der Nutzung verantwortlich. Beschädigungen oder Mängel sind unverzüglich zu melden.

(3) Für Verlust oder Beschädigung überlassener Gerüstteile während der Standzeit haftet der Auftraggeber, soweit er dies zu vertreten hat.

§ 8 Termine & höhere Gewalt

Termine gelten als annähernd vereinbart, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere ungünstige Witterung, die einen sicheren Auf- oder Abbau unmöglich machen, verlängern die Ausführungsfristen angemessen.

§ 9 Gewährleistung & Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend bestehen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Bei Vermietung bleibt das Gerüst uneingeschränkt Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Gerüst an Dritte zu vermieten, zu verkaufen oder zu verpfänden.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers in Stendal. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – [Stendal].

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Diese AGB sind ein Muster und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bitte lassen Sie die mit [ ] markierten Angaben (z. B. Zahlungsfrist, Gerichtsstand) ergänzen und die AGB vor Verwendung anwaltlich prüfen.